Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Ursprünglich hatte der Kontrollausschuss 14.000 Euro gefordert.

Während des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar 2017 hatte ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La´Vere Corbin-Ong gemacht. Zudem gab es diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena. Nach Spielschluss kam es ferner zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst. Ein Täter, der einer Polizistin gegen den Oberkörper getreten hatte, ist bereits ermittelt und wurde in der vergangenen Woche strafrechtlich verurteilt.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. RWE-Anwalt Jens Oehler: "Wir werden das am Nachmittag eingegangene Urteil genau studieren und morgen entscheiden, ob wir Einspruch einlegen".

08.03.2017 \ FC RWE e.V.