FC Rot-Weiß Erfurt e.V.
3. Liga
schliessen
Warenkorb
LIVE-Ticker
LIVE-Radio
NEWS-Ticker
Verein S P
1 SV Sandhausen 38 66
2 VfR Aalen 38 64
3 Jahn Regensburg 38 61
4 1. FC Heidenheim 38 60
5 FC Rot-Weiß Erfurt 38 59
6 Wacker Burghausen 38 57
7 VfL Osnabrück 38 55
8 Kickers Offenbach 38 55
9 Chemnitzer FC 38 55
 
Letztes Spiel 05.05.2012 - 13:30 Nächstes Spiel
   
FC Rot-Weiß Erfurt
4 : 0 gegen
Rot-Weiß Oberhausen
RWE
30.03.2011 / DFB-Urteil: 7500 Euro Strafe! Beim nächsten Vorkommen droht Punktabzug!

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat durch Urteil vom 30.03.2011 gegen unseren Verein eine Geldstrafe i. H. v. 7.500,00 EUR für insgesamt fünf Verstöße gegen die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen ausgesprochen.
Zudem sind uns die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.
Die fünf rechtlich selbständigen Handlungen bzw. Verstöße gegen die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sind das Werfen und Zünden von Knallkörpern und sonstigen pyrotechnischen Erzeugnissen bei den Auswärtsspielen in Rostock, Offenbach und in Jena, sowie bei dem Heimspiel gegen den VFB Stuttgart II. Die fünfte rechtlich selbständige Handlung - zudem die gravierendste - ist das Rufen des Sprechchores "Ziegner, du Zigeuner" durch ca. 10 bis 15 Personen gegen den Spieler Torsten Ziegner bei dem Spiel in Jena.

Sämtliche der geahndeten Handlungen wurden aus dem Erfurter Fanblock hinaus begangen.

In den Verfahren vor dem Kontrollausschuss und dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes vertritt uns laufend der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Patschke. Unserem anwaltlichen Vertreter ist es durch ausführliche Stellungnahmen unter Darlegung sämtlicher relevanter Umstände und auch der von uns selbst getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung irgend gearteter Vorkommnisse und im Rahmen von weiteren Verhandlungen mit den Institutionen des Deutschen Fußball-Bundes gelungen, eine weitaus empfindlichere (Geld-) Strafe zu verhindern. In dem Urteil vom 30.03.2011 bzw. im Strafantrag vom 28.03.2011 führt der Kontrollausschuss des DFB wie folgt aus:

"Der DFB-Kontrollausschuss weist den Verein FC Rot-Weiß Erfurt zudem daraufhin, dass insbesondere im Hinblick auf die gehäuften Vorkommnisse bei Auswärtsspielen des Vereins bei erneuten gravierenden oder gehäuften Vorfällen über eine Geldstrafe hinausgehende Sanktionen in Erwägung zu ziehen sein werden".
Herr Rechtsanwalt Patschke teilte uns insofern mit, dass ihm die zuständigen Personen des Kontrollausschusses und auch der zur Entscheidung berufene Richter beim DFB-Sportgericht unmissverständlich klar gemacht haben, dass bei dem nächsten Verstoß eine Geldstrafe nicht mehr die verhängte Sanktion sein wird. Dem Verein droht damit der Abzug von Punkten und/oder ein bzw. auch mehrere Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund können wir nur nochmals eindringlich davor warnen - auch im Hinblick auf das am 06.04.2011 in Dresden stattfindende Auswärtsspiel ,- unbedingt von der Verwendung nicht statthafter Mittel ( wie Knallkörper und Pyrotechnik jeder Art) Abstand zu nehmen, um den Kampf der Mannschaft um die Relegationsteilnahme nicht durch Punktabzug am grünen Tisch zu gefährden.  Wir werden niemanden mehr in unser Stadion lassen, der in dieser oder ähnlicher Weise  das Spiel und seinen geordneten Ablauf stört, sich dadurch an unserem Verein vergeht.  Einige Personen, die sich öffentlich für verbotene Mittel ausgesprochen haben,  wurden von uns  deutlich, aber letztmalig ohne Sanktion angesprochen. Die bereits laufende Beobachtung von auffälligen Personen wird überdies aufrecht erhalten.

W.M.


Aktuelle Termine

Bookmark and Share rss