
| Letztes Spiel 05.05.2012 - 13:30 | Nächstes Spiel | |
| FC Rot-Weiß Erfurt | ||
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| Rot-Weiß Oberhausen |
RWE
30.03.2011 / DFB-Urteil: 7500 Euro Strafe! Beim nächsten Vorkommen droht Punktabzug!

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat durch Urteil vom 30.03.2011 gegen unseren Verein eine Geldstrafe i. H. v. 7.500,00 EUR für insgesamt fünf Verstöße gegen die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen ausgesprochen.
Zudem sind uns die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.
Die fünf rechtlich selbständigen Handlungen bzw. Verstöße gegen die
DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sind das Werfen und Zünden von
Knallkörpern und sonstigen pyrotechnischen Erzeugnissen bei den
Auswärtsspielen in Rostock, Offenbach und in Jena, sowie bei dem Heimspiel
gegen den VFB Stuttgart II. Die fünfte rechtlich selbständige Handlung - zudem die gravierendste - ist das Rufen des Sprechchores "Ziegner, du
Zigeuner" durch ca. 10 bis 15 Personen gegen den Spieler Torsten Ziegner bei
dem Spiel in Jena.
Sämtliche der geahndeten Handlungen wurden aus dem Erfurter Fanblock hinaus begangen.
In den Verfahren vor dem Kontrollausschuss und dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes vertritt uns laufend der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Patschke. Unserem anwaltlichen Vertreter ist es durch ausführliche Stellungnahmen unter Darlegung sämtlicher relevanter Umstände und auch der von uns selbst getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung irgend gearteter Vorkommnisse und im Rahmen von weiteren Verhandlungen mit den Institutionen des Deutschen Fußball-Bundes gelungen, eine weitaus empfindlichere (Geld-) Strafe zu verhindern. In dem Urteil vom 30.03.2011 bzw. im Strafantrag vom 28.03.2011 führt der Kontrollausschuss des DFB wie folgt aus:
"Der DFB-Kontrollausschuss weist den Verein FC Rot-Weiß Erfurt zudem daraufhin, dass insbesondere im Hinblick auf die gehäuften Vorkommnisse bei Auswärtsspielen des Vereins bei erneuten gravierenden oder gehäuften Vorfällen über eine Geldstrafe hinausgehende Sanktionen in Erwägung zu ziehen sein werden".
Herr Rechtsanwalt Patschke teilte uns insofern mit, dass ihm die zuständigen Personen des Kontrollausschusses und auch der zur Entscheidung berufene Richter beim DFB-Sportgericht unmissverständlich klar gemacht haben, dass bei dem nächsten Verstoß eine Geldstrafe nicht mehr die verhängte Sanktion sein wird. Dem Verein droht damit der Abzug von Punkten und/oder ein bzw. auch mehrere Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund können wir nur nochmals eindringlich davor warnen - auch im Hinblick auf das am 06.04.2011 in Dresden stattfindende Auswärtsspiel ,- unbedingt von der Verwendung nicht statthafter Mittel ( wie Knallkörper und Pyrotechnik jeder Art) Abstand zu nehmen, um den Kampf der Mannschaft um die Relegationsteilnahme nicht durch Punktabzug am grünen Tisch zu gefährden. Wir werden niemanden mehr in unser Stadion lassen, der in dieser oder ähnlicher Weise das Spiel und seinen geordneten Ablauf stört, sich dadurch an unserem Verein vergeht. Einige Personen, die sich öffentlich für verbotene Mittel ausgesprochen haben, wurden von uns deutlich, aber letztmalig ohne Sanktion angesprochen. Die bereits laufende Beobachtung von auffälligen Personen wird überdies aufrecht erhalten.
W.M.
Sämtliche der geahndeten Handlungen wurden aus dem Erfurter Fanblock hinaus begangen.
In den Verfahren vor dem Kontrollausschuss und dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes vertritt uns laufend der auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Patschke. Unserem anwaltlichen Vertreter ist es durch ausführliche Stellungnahmen unter Darlegung sämtlicher relevanter Umstände und auch der von uns selbst getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung irgend gearteter Vorkommnisse und im Rahmen von weiteren Verhandlungen mit den Institutionen des Deutschen Fußball-Bundes gelungen, eine weitaus empfindlichere (Geld-) Strafe zu verhindern. In dem Urteil vom 30.03.2011 bzw. im Strafantrag vom 28.03.2011 führt der Kontrollausschuss des DFB wie folgt aus:
"Der DFB-Kontrollausschuss weist den Verein FC Rot-Weiß Erfurt zudem daraufhin, dass insbesondere im Hinblick auf die gehäuften Vorkommnisse bei Auswärtsspielen des Vereins bei erneuten gravierenden oder gehäuften Vorfällen über eine Geldstrafe hinausgehende Sanktionen in Erwägung zu ziehen sein werden".
Herr Rechtsanwalt Patschke teilte uns insofern mit, dass ihm die zuständigen Personen des Kontrollausschusses und auch der zur Entscheidung berufene Richter beim DFB-Sportgericht unmissverständlich klar gemacht haben, dass bei dem nächsten Verstoß eine Geldstrafe nicht mehr die verhängte Sanktion sein wird. Dem Verein droht damit der Abzug von Punkten und/oder ein bzw. auch mehrere Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Vor diesem Hintergrund können wir nur nochmals eindringlich davor warnen - auch im Hinblick auf das am 06.04.2011 in Dresden stattfindende Auswärtsspiel ,- unbedingt von der Verwendung nicht statthafter Mittel ( wie Knallkörper und Pyrotechnik jeder Art) Abstand zu nehmen, um den Kampf der Mannschaft um die Relegationsteilnahme nicht durch Punktabzug am grünen Tisch zu gefährden. Wir werden niemanden mehr in unser Stadion lassen, der in dieser oder ähnlicher Weise das Spiel und seinen geordneten Ablauf stört, sich dadurch an unserem Verein vergeht. Einige Personen, die sich öffentlich für verbotene Mittel ausgesprochen haben, wurden von uns deutlich, aber letztmalig ohne Sanktion angesprochen. Die bereits laufende Beobachtung von auffälligen Personen wird überdies aufrecht erhalten.
W.M.




































