S T A D I O N O R D N U N G
§ 1
Geltungsbereich
Die Stadionordnung gilt für das Steigerwaldstadion im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 der
Sportanlagensatzung (SportanlS) unmittelbar. Die Sportanlagensatzung kann durch jedermann in der Sportstätte oder im Internet unter http://www.erfurter-sportbetrieb.de/, Rubrik Service, eingesehen werden.
§ 2
Benutzungsrecht
(1) Das Steigerwaldstadion und die dazugehörigen Aufbauten dürfen nur
innerhalb der festgelegten Benutzungszeiten und für den genehmigten Zweck
in Anspruch genommen werden.
(2) Im Steigerwaldstadion dürfen sich als Besucher nur Personen aufhalten, die
eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Berechtigung haben.
§ 3
Verhalten
(1) Die Benutzer haben alle Einrichtungen und das Inventar pfleglich zu
behandeln. Nach Beendigung der Benutzung ist das Steigerwaldstadion und
die benutzten Nebenräume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
(2) Die Sportflächen des Steigerwaldstadions ebenso alle Sport- und
Funktionsräume dürfen die Nutzer nur in Anwesenheit der verantwortlichen
Übungsleiter oder des Veranstalters nutzen. Diese sind für die Einhaltung der
Stadionordnung und für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf verantwortlich.
Die vor oder während der Benutzungszeit festgestellten Mängel sind dem
Betriebsstellenleiter Steigerwaldstadion/Leichtathletikhalle,
Tel. 0361/655 4620 bzw. 0160/90140181
bzw. dem zuständigen Sportanlagenwart
umgehend zu melden. Schadhafte Geräte und Anlagen dürfen nicht benutzt werden.
(3) Das Steigerwaldstadion mit allen Nebenplätzen und Sport- und
Funktionsräumen einschließlich der Dusch- und Umkleideräume ist
grundsätzlich mit Beendigung der Benutzungszeit zu verlassen. Ausnahmen
bestimmt der unter §3 (2) genannte Personenkreis
(4) Die Benutzer haben sich spätestens vier Wochen vorher bei dem Vertragspartner
Erfurter Sportbetrieb abzumelden, wenn eine Benutzung nicht erfolgt.
(5) Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist
insbesondere nicht gestattet:
a) alkoholische Getränke mitzubringen oder das Stadiongelände unter Alkoholund
Drogeneinfluss zu betreten,
b) Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer und Besucher zugelassen sind.
So ist es auch untersagt, nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene
Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern,
Umfriedungen der Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen,
Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu
übersteigen,
c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, z.B. das Spielfeld, den
Innenraum, die Funktionsräume zu betreten,
d) auf den Zu- und Abgängen zu stehen oder zu sitzen bzw. Verkehrsflächen,
Fluchtwege und Notausgänge zu versperren,
e) Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen
geeignet sind sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt,
ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende
Substanzen auch Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus
zerbrechlichen, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
mit sich zu führen,
f) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer
mitzubringen,
g) mit Gegenständen aller Art zu werfen,
h) Fahnen- bzw. Transparentstangen über 150 cm Länge oder mehr als 2 cm
Durchmesser mit sich zu führen,
i) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände
jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen
mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
j) Tiere mitzuführen,
k) Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in
Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten,
l) offenes Feuer anzulegen,
m) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu
bemalen oder zu bekleben,
n) Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-) oder gleichartige
Gasdruckfanfaren mitzuführen,
o) mechanisch betriebene Lärminstrumente mitzuführen,
p) Laser-Pointer mitzuführen,
q) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer
Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen, zu
verunreinigen,
r) ohne der Erlaubnis des Erfurter Sportbetriebes Waren und Eintrittskarten zu
verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
(6) Verboten ist den Besuchern des Steigerwaldstadions darüber hinaus:
a) rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches o.ä. Propagandamaterial mitzubringen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsextremistische, nationalsozialistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten oder Textilien, Bekleidung, Propagandamaterialen, Fahnen oder ähnliches mitzuführen von Firmen oder Marken die rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder/und nationalsozialistische Gruppierungen und Vereinigungen fördern oder/und unterstützen. b) Parolen zu äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte haben, c) das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen, Transparenten, Aufnähern u.ä. mit den Inhalten nach Buchstaben a) und b). Bei Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichneten Bestimmungen wird der Erfurter Sportbetrieb / Veranstalter von dem Hausrecht nach § 5 Gebrauch machen und den jeweiligen Besucher den Zutritt verweigern bzw. des Geländes des Steigerwaldstadions verweisen. (7) Bei Unwetterwarnungen durch Medien auf Basis amtlicher Mitteilungen (z.B. Deutscher Wetterdienst - DWD) ist der Aufenthalt insbesondere im Bereich von Bäumen verboten.
§ 4
Einrichtungen und Geräte
(1) Geräte und alle Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß benutzt
werden. Die Geräte sind nach Gebrauch an die dazu bestimmten Plätze
zurückzubringen.
(2) Die leihweise Entnahme von Geräten und die Verwendung auf Außenanlagen
bedarf der Zustimmung des unter §3 (2) genannten Personenkreises.
§ 5
Hausrecht/Aufsicht
(1) Das Hausrecht hat die Landeshauptstadt Erfurt, der Oberbürgermeister,
vertreten durch die Mitarbeiter des Erfurter Sportbetriebes, insbesondere der
unter § 3 (2) genannte Personenkreis. (2) Bei Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter übt neben der Landeshauptstadt Erfurt der Veranstalter das Hausrecht aus. Die Werkleitung Erfurter Sportbetrieb




































