Der RWE war zunächst am 16. Oktober vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro belegt worden. Das neue Strafmaß beinhaltet nun auch sicherheitstechnische Vorkehrungen seitens des Vereins

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der mündlichen Einspruchs-Verhandlung gegen den FC Rot-Weiß Erfurt die verhängte Geldstrafe um 2000 Euro auf 18 000 Euro reduziert. Darüber hinaus kann der Verein nun bis zu 7000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Januar 2018 nachzuweisen wäre.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend: „Das Sportgericht hat die Strafe reduziert, weil sich Rot-Weiß Erfurt klar von den unschönen Vorkommnissen im Spiel gegen Jena distanziert und seinen eigenen Anhängern teilweise Stadionprivilegien entzogen hat. Ferner wurden auch die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vereins berücksichtigt.“
Der RWE war zunächst am 16. Oktober vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro belegt worden. Vor, während und nach dem Ligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 9. September war im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Zudem waren eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt worden.
Gegen das heute ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
03.11.2017 \ FC RWE e.V.