Aufgrund der Erklärung unseres ursprünglichen Lizennehmers „Ballsport GbR“ auf der Website „erfurtfanshop“ und der am 22.10.2018 in der BILD erfolgten Berichterstattung möchte der Verein seine Mitglieder und Fans und Sponsoren über einige Punkte aufklären.

Bevor die Insolvenzverwaltung den ursprünglichen Vertrag mit dem bisherigen Lizenznehmer beendete, fanden im Vorfeld hierzu zahlreiche Gespräche mit dem Ziel statt, dem Lizenznehmer die Nutzung des Logos unter neuen wirtschaftlichen Bedingungen weiter zu gestatten. Im Ergebnis konnten sich die Parteien jedoch nicht über die Höhe der zu entrichtenden Gebühren verständigen, da diese von beiden Seiten unterschiedlich bewertet wurden.

Des Weiteren behielt sich der bisherige Lizenznehmer in den Verhandlungen vor, die alleinige Verantwortlichkeit über die Produktgestaltung und das Produktangebot zu haben. Auch hierüber konnte in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, weil dieser Punkt für den bisherigen Lizenznehmer nicht verhandelbar war

Nachdem die Verhandlungen aus den vorgenannten Gründen gescheitert waren, entschloss sich die Insolvenzverwaltung von ihrem Nichterfüllungswahlrecht des Vertrages Gebrauch zu machen und den Vertrag zu beenden.

Im Nachgang sah sich der Verein und die Insolvenzverwaltung aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens des bisherigen Lizenznehmers gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, in deren Ergebnis der bisherige Lizenznehmer Unterlassungserklärungen abgegeben und die Kostenübernahme für diese rechtliche Auseinandersetzung zu tragen hat.

22.10.2018 \ FC RWE e.V.