Im Vorfeld der Mitgliederversammlung möchte das Präsidium des FC Rot- Weiß Erfurt eine Erklärung abgeben. Dabei möchte das Präsidium darüber informieren, was hinter dem Gedanken einer möglichen Ausgliederung der Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft steht. Zudem soll darüber informiert werden, welche Regularien dafür im Rahmen einer Satzungsänderung festgeschrieben werden sollten.

In dieser Erklärung berücksichtigt das Präsidium auch viele Fragen die von Fans und Vereinsmitgliedern in den letzten Tagen gestellt wurden. Das Präsidium hofft mit dieser Erklärung die durchaus berechtigten Sorgen, die im Zusammenhang mit einer Ausgliederung verbunden sind, zu relativieren. Es soll ein Weg aufgezeigt werden, der für den Verein insgesamt mehr Chancen als Risiken beinhaltet.

Alle Mitglieder erhalten mit ihrem Erscheinen auf der Mitgliederversammlung am 14.12.2016 diese Ausführung am Einlass als zusätzliches „Handout“.

Gründe der Ausgliederungungsüberlegungen

Mit der Fertigstellung der neuen Arena wird es der Verein schaffen eine weitere Verschuldung für die Zukunft zu stoppen. Die bisher aber eingetretene Verschuldung, die ausschließlich ihre Ursache in den katastrophalen Verhältnissen der alten Spielstätte hat, muss sukzessive abgebaut und ausgeglichen werden. Dabei bietet die Ausgliederung der Profiabteilung verschiedene Chancen, die nun auf ihre Möglichkeiten hin überprüft werden sollen. Im Rahmen der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder ausschließlich darum gebeten das Präsidium mit der Prüfung dieser Möglichkeiten zu beauftragen. Erst wenn diese Prüfung einen erfolgversprechenden Weg aufzeigen sollte, würden die Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darum gebeten, für die entsprechenden und notwendigen Satzungsänderungen zu stimmen.

Ausgliederung/Satzungsänderung

Im Falle einer angestrebten Ausgliederung des Profibereiches sollen in der Satzung entsprechende Sicherungen verankert werden. Dabei steht im Vordergrund, dass es bei RWE (im Gegensatz zu manchen anderen Vereinen) auch zukünftig nicht möglich sein wird, dass der Einfluss möglicher Gesellschafter dazu führt, die Geschicke des Vereins alleine dominieren bzw. bestimmen zu können.

Deshalb plant das Präsidium im Falle einer Ausgliederung eine prozentuale Mehrheitsbegrenzung für etwaige Gesellschafter fest in der Satzung zu verankern. Die Größenordnung sollte dabei maximal 20% der Gesellschaftsanteile vorsehen. Damit beugt der Verein der Gefahr von zu großer Einflussnahme vor. Diese Beschränkung kann dann wiederum nur von den Mitgliedern durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden.

Das Präsidium empfiehlt allerdings den Mitgliedern eine Ausnahmeregelung zu akzeptieren! Dabei geht es um nahestehende Freunde und Partner des Vereins, die bereits dem Club mindestens zehn Jahre als Sponsor und/oder Darlehensgeber zu Seite stehen. Dieser Personenkreis sollte von dieser Einschränkung befreit werden. Allerdings sollte auch hier ebenfalls ein Maximum von 33% der Gesellschaftsanteile in der Satzung fixiert werden.

In der neuen Profisport Gesellschaft wird es einen Aufsichtsrat geben. Diese wird per Satzungsbeschluss verpflichtet den jeweiligen Vereinspräsidenten als Aufsichtsratsvorsitzenden zu führen und ein weiteres Vorstandsmitglied des Vereins als ordentliches Mitglied zu bestimmen. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält bei Abstimmungen ein Vetorecht. So ist die Einflussnahme des Vereins für alle Zeit gewährleistet, zumal ja der Präsident vom Aufsichtsrat des Vereins bestimmt wird.

Die Befürchtung einzelner Mitglieder, dass durch die aktuelle Vereinssituation mit einem hohen negativen Eigenkapital und einer aktuell eher begrenzten Zuschauerzahl nur ein geringer Gesellschaftswert dargestellt werden kann, sieht das Präsidium nicht. Gerade im Fußball ist es so, dass sich die wirtschaftliche Leistungsstärke sehr schnell durch sportlichen Erfolg außerordentlich verändern kann. Innerhalb nur eines Jahres kann der Verein in eine höhere Spielklasse (2. Liga) wechseln und so an großer wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen. Dazu sind mit der Fertigstellung der neuen Arena die infrastrukturellen Voraussetzung geschaffen, die Einnahmen durch neue Vermarktungsmöglichkeiten deutlich zu steigern. Diese positive Perspektiven werden in die Bewertung einfließen.

Zusätzlich ist die Betrachtung des negativen Eigenkapitals ohnehin widersprüchlich, da der Verein seine Profiabteilung ohnehin nur ausgliedern kann, wenn er das derzeitige negative Eigenkapital komplett auflöst und ein positives Eigenkapital ausweist.

Die Beseitigung des negativen Eigenkapitals und der Aufbau des benötigten positiven Eigenkapital soll aus einen Mix von Forderungsverzichten, der Aufdeckung stiller Reserven und eventuellen Erlösen aus neuen Gesellschaftern erwirtschaftet werden. Ob das tatsächlich gelingt ist im Moment noch nicht abzusehen. Im Moment steht das Präsidium beispielsweise in keinem Kontakt mit Unternehmen oder Privatpersonen, die an zukünftigen Gesellschaftsanteilen interessiert sind.

Um den Verein auch zukünftig vor zu großen Einfluss externer Partner zu schützen, empfiehlt das Präsidium deshalb den Mitgliedern das Festhalten an der 50+1 Regelung! Das bedeutet, dass in der Satzung zusätzlich verankert werden sollte, dass auch bei gesetzlichem Wegfall dieser Regelung, diese trotzdem für RWE bestehen bleiben sollte. Auch diese Regelung kann dann ebenfalls nur durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitglieder aufgehoben werden.

Um der Gefahr vorzubeugen das bestehende Gesellschafter zusätzliche Gesellschafter als sogenannte "Strohmänner" zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen motivieren, werden alle möglichen Interessenten aufgefordert im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung zu erklären, dass Sie ausschließlich im eigenen und unabhängigen Sinne agieren und mit keinem der weiteren, vorhandenen Gesellschafter gesellschaftlich verbunden sind oder in direkten Geschäftsbeziehungen stehen.

Finanzierung des Nachwuchsbereiches

Die Nachwuchsabteilung würde im Falle der erfolgreichen Ausgliederung der Profiabteilungzukünftig 100% der Mitgliedsbeiträge des Vereins erhalten, sowie alle für den Bereich des Nachwuchses vorgesehenen Verbandszuschüsse. Zusätzlich verpflichtet sich die Profigesellschaft zu einem jährlichen Zuschuss. Dieser wird je nach Spielklasse unterschiedlich ausfallen. in der 3. Liga beläuft sich der Zuschuss auf mindestens 25.000.-€ und in der zweiten Bundesliga auf mindestens 200.000.-€. Unterhalb der dritten Liga wäre die Gesellschaft von zusätzlichen Aufwendungen für den Nachwuchs befreit.

Finanzen laufendes Geschäftsjahr

Über die Finanzen des laufenden Geschäftsjahres, sowie über den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres wird detailliert im Rahmen der Mitgliederversammlung berichtet. Allerdings kann das Präsidium bereits jetzt feststellen, dass sich das ordentliche Betriebsergebnis der laufenden Spielzeit wesentlich gegenüber den Ergebnissen der vergangenen Jahre verbessern wird. Also wird der Verein, trotz aller Schwierigkeiten und Verzögerungen die im Zusammenhang mit der Arena aufgetreten sind seine Einnahmesituation deutlich verbessern.

Sponsoring

Die Ergebnisverbesserung in diesem Jahr ist ausschließlich durch ein großes Wachstum im Sponsorenbereich begründet. So wird der Verein in dieser Saison erstmals die Marketingerlöse auf über 3,0 Mio Euro erhöhen. Diese Mehrerlöse bleiben zu 100% beim Verein, da der FC Rot- Weiß im Gegensatz zu vielen andern Clubs der Liga, seit diesem Jahr ohne Zuhilfenahme einer externen Agentur alle Summen alleine vereinnahmt.

09.12.2016 \ FC RWE e.V.