Der Beschluss des TFV-Präsidiums vom 19.04. zum Thüringen-Pokal, gegen den sowohl der FC Rot-Weiß Erfurt als auch der FC An der Fahner Höhe Beschwerde eingelegt hatten, wurde am heutigen Dienstag, den 04.05.2021, aufgehoben. Laut dem Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes entspricht der Beschluss nicht dem Gleichheits- und Fairplaygedanken. Der Vorstand des TFV wurde dazu aufgefordert einen neuen Modus zu finden, um den Teilnehmer der 1. Runde des DFB-Pokals unter Berücksichtigung aller 32 übrigen Teilnehmer festzustellen. Der Verband prüft noch ob er das Urteil annimmt, während der FC Rot-Weiß Erfurt und der FC An der Fahner Höhe das Urteil bereits angenommen haben.

Der FC Rot-Weiß Erfurt freut sich, dass die Beschwerde beim Sportgericht Erfolg hatte.

04.05.2021 \ 1. Mannschaft