Die Verantwortlichen des FC Rot-Weiß Erfurt haben am Montag (05.10.2020) davon Kenntnis erlangt, dass die A.S.G.V. Grundbesitz und Verwaltung GmbH an eine Vielzahl von ehemaligen und aktuellen Partnern des Vereins vorläufige Zahlungsverbote zugestellt hat, welche allerdings keinerlei Bezug zu den aktuellen Aktivitäten des Vereins haben. Weder das Vereinskonto, das GmbH-Konto noch die für die Nachwuchsakademie und die 1. Mannschaft zugesagten Sponsorenleistungen und Spenden sind von den Vollstreckungsmaßnahmen betroffen.

Vielmehr handelt es sich hier um eine rechtliche Auseinandersetzung mit Herrn Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Volker Reinhardt persönlich , die in dem gescheiterten Versuch begründet ist, den Spielbetrieb des RWE im Jahr 2019 auszugliedern.

Weder die GmbH noch der Verein werden hier in Haftung genommen, alle derzeit besprochenen und zugesagten Unterstützungen dürfen der 1. Mannschaft und dem Verein zur Verfügung gestellt werden und helfen, die NachwuchsAkademie und somit die sportliche und pädagogische Ausbildung von über 130 Kindern und Jugendlichen als festen Bestandteil des Vereins zu sichern.


04.10.2020