Begegnung am ​06.03.2018, 19:00 Uhr, Stadion-/Kassenöffnung ist 90 Min. vor Spielbeginn, also um 17:30 Uhr​

Unterbringung der Gästefans:

Der Gästeblock befindet sich in der Nord-Ost-Ecke. Dort sind auch separate Kassenhäuschen für den Kauf von Eintrittskarten. Bei großem Andrang stehen den Gästefans weitere Plätze auf der Nordtribüne zur Verfügung.


Stadionübersicht_Unterhaching


Parkmöglichkeiten für Gästefans:

Grundsätzlich empfiehlt sich die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn S3 und Bus 217).

Aus baulichen Gründen bestehen lediglich geringe Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz P3 auch für Gäste. Bei größerem Andrang ist der Sonderparkplatz P5 anzufahren - auch für Reisebusse (eine entsprechende Beschilderung ist bei der Einfahrt zum Sportpark vorhanden).

Auch das Sicherheitspersonal am Parkplatz steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Eine etwaige Umleitung und Verkehrsregelung durch die Polizei ist jederzeit möglich und kommt euch zu Gute.

Darüber hinaus stehen bei Bedarf Parkplätze außerhalb des Sportparks zur Verfügung.


Information bezüglich Fanutensilien:

Welche Gegenstände dürfen in den Sportpark mitgenommen werden?

  • Holzstangen: Länge maximal 1,50 m, Durchmesser maximal 2 cm
  • Bei Fahnenstocklängen bis 1 m darf der Durchmesser maximal 3 cm betragen
  • Kunststoffstangen: hohl und biegsam, Länge maximal 1,50 m, Durchmesser maximal 3 cm
    Die verwendeten Fahnenstangen dürfen weder verlängerbar noch zusammensteckbar beschaffen sein. ( Teleskopfahnenstangen sind nicht gestattet)

Das Mitführen folgender Gegenstände ist im Sportpark untersagt:

  • Megaphone sind untersagt
  • Rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial
  • Waffen aller Art
  • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
  • Reizstoffsprühgeräte, Gassprühdosen, ätzende, übelriechende oder färbende Substanzen
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen- und Transparentstangen (Ausnahmen siehe oben)
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere
  • Laser-Pointer

Ausnahmen zur Mitnahme bestimmter Utensilien (Fahnen usw.) können nur vorab mit dem Sicherheitsbeauftragten der SpVgg Unterhaching abgeklärt werden. Am Spieltag besteht keine Möglichkeit zu einer möglichen Bewilligung.

05.03.2018 \ 1. Mannschaft