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​Nachdem das Sportgericht des Thüringer Fußballverbandes der Beschwerde des FC Rot-Weiß Erfurt Recht gegeben hat und der Beschluss des TFV-Präsidiums vom 19.04. zum Thüringen-Pokal aufgehoben wurde, fand am vergangenen Freitag eine Videokonferenz mit dem Thüringer Fußballverband und allen teilnehmenden Vereinen statt.

In einer 80-minütigen Diskussion wurde entschieden, dass fünf Spieltermine (3. Hauptrunde: Mittwoch, 16.06.21; Achtelfinale: Sonntag, 20.06.21; Viertelfinale: Mittwoch, 23.06.21; Halbfinale: Sonntag, 27.06.21; Finale: Mittwoch, 30.06.21), die im Endspiel am 30. Juni gipfeln sollen, vorgehalten werden, sodass alle noch im Wettbewerb verbliebenen 32 Vereine mitspielen können. Bis zum 25. Mai können sich die Verantwortlichen der Klubs Gedanken machen, ob sie die Teilnahme absichern können. In der letzten Mai-Woche soll dann klar sein, wer mitspielt. Die Austragung der Partien ist dabei abhängig von der Zustimmung der Behörden.

Der FC Rot-Weiß Erfurt freut sich, die Möglichkeit der Teilnahme am Thüringenpokal wahrnehmen zu können.

19.05.2021 \ 1. Mannschaft