Liebe Mitglieder unseres Vereins,

vor wenigen Tagen ist euch der aktuelle Mitgliederbrief zugegangen, in dem die Aufforderung zur Zahlung eures Mitgliedsbeitrages enthalten war. Da es im Nachgang dazu einige Rückfragen und auch Diskussionen gab, möchten wir hiermit nochmals auf die bestehende Satzung verweisen, in der die Zahlungspflicht des Mitgliedsbeitrages auch während des laufenden Insolvenzverfahrens wie folgt festgeschrieben ist:

Art. 6 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

(7) Die Mitglieder sind auch während eines eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins verpflichtet den Beitrag zu zahlen, sofern die Fortführung einer werbenden Tätigkeit des Vereins beabsichtigt ist.

Die Mitgliederversammlung vom 5. September 2018 hat die Änderung von Artikel 6 der Satzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder, durch Ergänzung von Punkt 7 beschlossen.

Somit sind alle Mitglieder laut gültiger Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedsbeitrag zu leisten.

Durch diese von der Mitgliederversammlung bestätigte Änderung wurde zudem der Mitgliederbrief hinfällig, in dem ihr im Sommer 2018 um eine freiwillige Weiterzahlung des Beitrages gebeten wurdet.

Auf Grund rechtlicher Vorschriften möchten wir an dieser Stelle auch darauf verweisen, dass der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ausschließlich auf das im Mitgliederbrief angegebene Konto bei der Flessabank überwiesen werden kann.

Informationshalber hier nochmals die konkreten Kontodaten:

Bankhaus Max Flessa KG

IBAN: DE29793301110002223599

BIC: FLESDEMMXXX

Kontoinhaber: RA Volker Reinhardt

Besten Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung. Wir zählen auf euch!


Mit Rot-Weißen Grüßen

Die Mitgliederbetreuung


15.08.2019 \ FC RWE e.V.