Der FC Rot Weiß Erfurt hat dem angekündigten Strafantrag, der eine Geldstrafe von 20.000 € gegen den Verein wegen der Pyro-Vorfälle während des Thüringenderbys vorsieht, nicht zugestimmt.

Er verweist in seiner Begründung auf die bisherige langjährige Antragspraxis des Kontrollausschusses wie auch des DFB-Sportgerichts, erhebliches Fehlverhalten von Fans aus einer lokalisierbaren Gruppe durch Schließung des entsprechenden Blockes im nächsten Heimspiele zu sanktionieren und den Verein, soweit ihm selbst in diesem Zusammenhang kein erhebliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist, nur mit einer deutlich reduzierten Geldstrafe zu belegen. Der Verein stellt dabei beispielhaft auf die letzten Pyro-Vorfälle im Steigerwald-Stadion während des Spiels am 26.11.2016 gegen den Chemnitzer FC ab, die trotz vergleichbarem Umfanges lediglich zu einer Geldstrafe i.H.v. 4.000 € für den Verein führten.

Die sportpolitische Entscheidung des DFB-Präsidiums, die in der Empfehlung an den Kontrollausschuss mündete, keine Zuschauerteilausschlüsse mehr beim DFB-Sportgericht zu beantragen, kann nach Ansicht des Vereins nicht dazu führen, dass in der Praxis nur noch Geldstrafen, die bekanntlich ausschließlich gegen die Vereine und nicht gegen die Täter selbst ausgesprochen werden können, als Strafart in Betracht kommen und diese in der Folge deutlich erhöht werden. Denn dann tragen ausschließlich nur noch die Vereine die Folgen der Strafe, da ein Regress der Geldstrafe bei den Tätern durch den Verein bekanntlich fast nie möglich ist, weil deren Identität trotz moderner Videoüberwachungstechnik nicht feststellbar ist, da sie sich vor der Tat regelmäßig vermummen.

Es bleibt abzuwarten, ob der DFB-Kontrollausschuss aus vorgenannten Gründen seinen angekündigten Strafantrag modifizieren wird.

29.09.2017 \ FC RWE e.V.