Nachdem Carsten Kammlott im Heimspiel gegen Fortuna Köln am letzten Samstag nach einem Foul gegen Bone Uaffero mit einer roten Karte bestraft und in der 42. Minute vom Schiedsrichter des Feldes verwiesen wurde, hat der DFB-Kontrollausschuss eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen für unseren Torjäger beantragt.

Nach Auffassung des Kontrollausschusses ist die Aktion als „rohes Spiel“ gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes zu bewerten. Kammlott sei, so die Würdigung, „von der Seite kommend mit der sich auf Höhe des Schienbeins befindlichen offenen Sohle des gestreckten linken Beins und mit hoher Intensität in seinen Gegenspieler gegrätscht“. Der Strafantrag sei in dieser Höhe gerechtfertigt, gerade auch weil Kammlott bisher sportgerichtlich nicht weiter aufgefallen sei. Durch die Aktion habe aber eine erhebliche Gesundheitsgefährdung des Gegenspielers bestanden, auch wenn Kammlott die Absicht hatte, den Ball zu spielen.

Der Verein hat nach Absprache mit Carsten Kammlott heute fristgerecht Widerspruch gegen den Strafantrag eingelegt, den Sachverhalt aus eigener Anschauung beschrieben und die Ausführungen dem Widerspruch schriftlich beigefügt. Darin betont Carsten Kammlott, dass er nur den Ball spielen, keinesfalls aber den Gegenspieler in irgendeiner Weise gefährden wollte.

Nun muss das DFB-Sportgericht entscheiden.

Trainer Christian Preußer darf sich dagegen freuen, dass sein Verweis aus dem Innenraum in der gleichen Begegnung kein weiteres nachspiel haben wird. Der DFB-Kontrollausschuss sieht mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts von einer Anklage ab. Das Fehlverhalten unseres Trainers sei durch den Verweis auf die Tribüne angemessen geahndet. Grund des Verweises waren auch keineswegs etwaige verbale Beleidigungen gegen das Schiedsrichtergespann, was Christian Preußer auch so auf der Pressekonferenz nach dem Spiel bestätigte ("Ich habe überhaupt nichts gesagt"). Vielmehr galt der Verweis aus dem Innenraum seinen "lautstarken Protesten und seinem wiederholten wilden Gestikulieren über eine angeblich nicht geahndete Abseitsstellung", wie aus dem Bericht des Schiedsrichters hervorging.

W.M.

20.10.2015 \ 1. Mannschaft