Erfurt, den 22. März 2018. Das Präsidium, der vorläufige Sachwalter und der fünfköpfige vorläufige Gläubigerausschuss kamen vorgestern Abend überein, bei dem Amtsgericht Erfurt zu beantragen, die Eigenverwaltung zu beenden und das Verfahren als „klassisches“ Insolvenzverfahren fortzusetzen. Das Gericht hat dem stattgegeben und den vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Volker Reinhardt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen.
Präsident Frank Nowag hat mit der Niederlegung seiner Befugnisse als Eigenverwalter den Weg frei gemacht für einen Erfolg versprechenden Sanierungsprozess, der ungestört von den entstandenen Dissonanzen durchgeführt werden kann. „Man hat sich für das klassische Insolvenzverfahren entschieden, weil wir in dieser kritischen Phase klare Strukturen und kurze Wege brauchen und keine Unstimmigkeiten“, so Reinhardt.
Der neue vorläufige Insolvenzverwalter wird, gemeinsam mit dem Präsidium und mit der Rückendeckung des vorläufigen Gläubigerausschusses, dem auch RWE-Trainer Stefan Emmerling angehört, die Geschäfte fortführen. Reinhardt: „So sind wir optimal aufgestellt, um die Sanierung zu beginnen. Ziel ist es dabei, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um eine gute Lösung für den Verein und für die Gläubiger zu erreichen. Wir wollen Rot-Weiß Erfurt wirtschaftlich wieder auf solide Füße stellen und sportlich in der nächsten Saison einen erfolgreichen Neustart in der vierten Liga hinlegen.“
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird hierzu im Auftrag des Amtsgerichts und mit Unterstützung des vorläufigen Gläubigerausschusses den Insolvenzplan erstellen, über welchen die Entschuldung und Umstrukturierung des Vereins erfolgen soll.
Als erste Maßnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters wird mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses den Mitarbeitern und Spielern das ausstehende Februar-Gehalt ausgezahlt. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, das die Löhne und Gehälter für drei weitere Monate sichert, ist in Vorbereitung.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Reinhardt hat seine Tätigkeit bereits seit Freitag letzter Woche aufgenommen und wird die Gespräche mit den Beteiligten weiterführen, um sie für den Bestand und die Zukunft des Vereins zu gewinnen. „Ohne die finanzielle Unterstützung der Sponsoren wird es schwierig“, weiß Reinhardt und fährt fort: „Und ich rechne auch mit der tatkräftigen Unterstützung der Fans.“
Als bekennender Fußball-Fan gibt Reinhardt für das nächste Heimspiel am Samstag die Devise aus: „Wir starten neu – zusammen mit den Fans für RWE“.
Über den vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Volker Reinhardt ist Gründer und Geschäftsführer der Kanzlei REINHARDT & KOLLEGEN. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Rechtsanwalt Reinhardt wird seit 1999 als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In über 25 Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise erfolgreich unter Beweis gestellt.
Rechtsanwalt Reinhardt gehört den führenden insolvenz- (u. a. ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV) und wirtschaftsrechtlichen Fachvereinigungen (ETL Global) an.
REINHARDT & KOLLEGEN ist eine auf die Restrukturierung von Unternehmen außerhalb von Insolvenzverfahren sowie die Sanierung unter Insolvenzschutz in ESUG-Verfahren spezialisierte Rechtsanwalts- und Insolvenzverwalterkanzlei. Daneben berät REINHARDT & KOLLEGEN bei M&A-Prozessen, Unternehmensnachfolgen sowie im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht.
Die Kanzlei ist in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ansässig und zählt mit 11 Insolvenzverwaltern, 22 Rechtsanwälten und insgesamt rund 70 Mitarbeitern zu den großen Sanierungs- und Insolvenzverwaltungseinheiten in Mitteldeutschland.

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22.03.2018 \ FC RWE e.V.