Am 24.11.2023 um 8:30 Uhr findet am Amtsgericht Erfurt die finale Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren statt. Dies ist einer der wichtigsten Termine in der jüngsten Vergangenheit für alle Mitglieder, Fans und Unterstützer des Vereins. Die Gläubiger sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Zustimmung zum Insolvenzplan und damit zum weiteren Fortbestand unseres geliebten Vereins zu erteilen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des FC Rot-Weiß Erfurt wurde mit Beschluss des Amtsgericht Erfurt am 01.06.2018, also vor mehr als 5 Jahren eröffnet. Am 15.01.2020 musste Volker Reinhardt die Masseunzulänglichkeit des Verfahrens anzeigen und kurz darauf den Spielbetrieb der Regionalligamannschaft einstellen.
Drei Jahre später hat das Amtsgericht Erfurt den vormaligen Insolvenzverwalter Volker Reinhardt auf Anregung der Gläubiger aus wichtigem Grund von seinem Amt enthoben.
Am 19.04.2023 wurde daraufhin Olaf Spiekermann zum Insolvenzverwalter berufen. Auf der Grundlage des von Olaf Spiekermann aufgestellten Insolvenzplanes sind die Gläubiger nunmehr aufgerufen, ihre Zustimmung zum Plan zu erteilen. Wird die Zustimmung erteilt, kann das Insolvenzverfahren beendet werden und der Verein kann weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen.
Im Einzelnen handelt es sich um bestehende Neumasseverbindlichkeiten (also solche, die nach dem 15.01.2020 entstanden sind) im niedrigen sechsstelligen Bereich. Die Neumassegläubiger werden auf der Grundlage des Planes in voller Höhe befriedigt. Die Altmasseverbindlichkeiten (also solche, die im Zeitraum vom 01.06.2018 bis zum 15.01.2020 in der Zeit der Verantwortlichkeit von Volker Reinhardt entstanden sind) belaufen sich auf etwa 3.100.000 € zzgl. weiterer, noch streitiger Beträge von etwa 1.400.000 €. Bei Zustimmung zum Plan erhalten diese Gläubiger eine voraussichtliche Quote von 2,03 %. Diese Quote kann sich unter anderem aufgrund von Schadenersatzforderungen, die Olaf Spiekermann als Verwalter gegen den früheren Verwalter Volker Reinhardt geltend macht, noch signifikant erhöhen. Schließlich wird der Verein auch von den anerkannten Insolvenzforderungen über etwa 4.500.000 € befreit, die den Zeitraum vor dem 01.06.2018 betreffen. Diese Gläubiger erhalten voraussichtlich keine Befriedigung, auch keine quotale Zahlung auf ihre Forderungen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Vereins sowie Franz Gerber wissen um den erheblichen Beitrag, den die Gläubiger durch den Verzicht auf ihre Forderungen zum Fortbestand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. leisten. Aber nur so hat der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. eine Zukunft, nur so kann das Steigerwaldstadion auch zukünftig jubeln, nur so können unsere Nachwuchskicker die Sportschule besuchen und in einigen Jahren vielleicht die große Fußballbühne betreten, wie einst die Ex-Nationalspieler Thomas Linke und Clemens Fritz, nur so lebt die „Rot-Weiße Republik“ weiter.
Liebe Gläubiger,
der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitglieder und Fans des Vereins sowie die erste Mannschaft bitten Sie am Freitag um Zustimmung zum Insolvenzplan.
Erfurt, den 21.11.2023
Vorstand
Aufsichtsrat
Franz Gerber als Geschäftsführer