Das
 zuständige Amtsgericht Erfurt hat zum ersten Juni erwartungsgemäß das 
Insolvenzverfahren über den FC Rot-Weiß Erfurt e.V. eröffnet und 
Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum Insolvenzverwalter berufen.
	
Zuvor hatte Reinhardt
 auftragsgemäß sein schriftliches Gutachten beim Amtsgericht
eingereicht, auf dessen Grundlage es dann die Entscheidung über die
Eröffnung des Verfahrens getroffen hat.
Entgegen anders 
lautendem Medienbericht vom 01.06.2018 bleiben die Trainer des 
Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) in ihren Funktionen bestehen. Geplant 
ist lediglich eine übergeordnete Leitung im NLZ zu schaffen, um
insbesondere die Zertifizierung von zwei Sternen durch den DFB halten zu können.
Hintergrund:
Am
 16.03.2018 hatte das Amtsgericht Erfurt dem Antrag des FC Rot-Weiß 
Erfurt e.V. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stattgegeben und Rechtsanwalt Volker
 Reinhardt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wenige Tage später 
beendete das Gericht die Eigenverwaltung und berief daraufhin Reinhardt 
zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dem Rücktritt
des Präsidiums wurde Reinhardt vom Gericht am 02.05.2018 zum sogenannten
 starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Über den vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Volker 
Reinhardt ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein 
Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) 
an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Reinhardt
wird seit 1999 zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in
 über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die 
Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In 
zahlreichen Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise
erfolgreich unter Beweis gestellt.
02.06.2018